Wald- und WiesenTagesmutter + Naturerlebnis für Kleinkinder in Bonn Friesdorf

    Wesentliche Vertragsbestandteile sind:

  • z.B. die Kosten: Das Betreuungsgeld wird auf Antrag direkt vom Jugendamt an mich überwiesen, es wird ausschließlich ein einkommensabhängiger KiTa-Beitrag an die Stadt fällig. Essensgeld wird pauschal mit 40,- € pro Monat direkt an mich bezahlt.
  • Die beantragte Betreuungszeit beträgt 31 bis 35 Stunden pro Woche.
  • Bevorzugt und auf Wunsch ist private Zahlung möglich. Die Monatspauschale ergibt sich dann aus der Wochenstundenzahl à 8,00 -€ mal 52 (Wochen) geteilt durch 12 Monate. Betreuung zwischen 20 und 28 Stunden praktikabel.
  • Bis zur tatsächlichen Überweisung der ggf beantragten Förderbeträge durch das Jugendamt (entsprechende Bescheide gehen an Eltern und an mich) treten die Eltern über die gesamte vertraglich vereinbarte Summe (682,- Euro) monatlich in Vorkasse.
  • Der erste Monat (Kaution) ist bei Vertragsabschluss fällig und wird bei einer eventuellen fristgerechten Kündigung, bzw sobald das Jugendamt die Zahlungen beginnt, komplett zurückgezahlt.
  • Überschrittene Betreuungszeiten werden mit 10,00 EUR pro angefangene Std berechnet. Eine unregelmäßige Unterschreitung der Betreuungszeiten berechtigt zu keiner Kürzung des Betreuungsgeldes und kann nicht mit zusätzlichen Betreuungsstunden an anderen Tagen “verrechnet“ werden.
  • z.B. der Urlaub: Ich habe 30 Tage bezahlten Urlaub im Jahr. In der Regel sind es drei Wochen im Sommer, eine im Herbst und zwei über Weihnachten.
  • Feiertage, Heiligabend, Silvester und Rosenmontag werden nicht vom Betreuungsgeld abgezogen.
  • z.B. Krankheiten: Ist eine Betreuung des Kindes in der Waldgruppe je nach Krankheitsbild nicht möglich, haben die Sorgeberechtigten diese zu übernehmen. Dazu zählen z.B. Durchfallerkrankungen und fiebrige Erkrankungen.
  • Bei einer ernsten Erkrankung meinerseits liegt die Verantwortung für eine Ersatzbetreuung des Kindes bei den Sorgeberechtigten. Bei (ansteckenden) Krankheiten in meiner Familie muss von Fall zu Fall abgeklärt werden, ob eine Betreuung stattfinden kann/soll. Auch in diesem Fall liegt die Verantwortung für die Ersatzbetreuung bei den Sorgeberechtigten. Die Tagespflegeperson behält einen Anspruch auf das volle Betreuungsgeld von 2 Wochen, längsten 4 Wochen pro Jahr, soweit sie ein ärztliches Attest nachweist. (In den vergangenen 8 Jahren bin ich noch keinen einzigen Tag krankheitsbedingt ausgefallen)
  • z.B. die Bring-und Abholzeiten: Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, das Kind pünktlich zu bringen und  abzuholen. Soll ein Dritter das Kind bringen/abholen, muss das rechtzeitig bekannt gegeben werden.
  • Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, immer zum Wohle des Kindes zu handeln, und es in Absprache mit den Sorgeberechtigten zu erziehen und zu fördern, soweit es ihr möglich ist.
  • Zur Ermöglichung einer Mittagsruhe machen die betreuten Kinder, wenn möglich, nach dem Mittagessen bei mir zu Hause einen Mittagsschlaf.
  • Dinge, wie Regenkleidung, Gummistiefel, Wechselwäsche, Schnuller, Einwegwindeln und ein Frühstück werden von den Sorgeberechtigten zur Verfügung gestellt.
  • z.B. die Unfallversicherung: Das betreute Kind ist für die Dauer des Aufenthalts bei mir gesetzlich unfallversichert, sofern der “Vermittlungsbogen“ bei der zuständigen Vermittlungsstelle: "Netzwerk Kinderbetreuung " in Familien, persönlich abgegeben wurde.  
  • z.B. die Kündigung: Das Betreuungsverhältnis kann von beiden Seiten schriftlich mit einer zweimonatigen Frist zum Ende eines Monats gekündigt werden. Eine unterjährige Kündigung zum 30.6. ist jedoch nicht möglich! Während der ersten 4 Wochen gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.                                             
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